Jenseits des Gewöhnlichen
Hier beginnt unsere Reise. Lernen Sie unser Unternehmen und unsere Arbeit kennen. Wir legen großen Wert auf Qualität und hervorragenden Service. Begleiten Sie uns, während wir gemeinsam wachsen und erfolgreich sind. Wir freuen uns, dass Sie hier sind, um Teil unserer Geschichte zu sein.
Dienstleistungen
Wir bieten eine Reihe spezialisierter Dienstleistungen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser Ansatz konzentriert sich darauf, Ihre Anforderungen zu verstehen und darauf zu reagieren und effektive und praktische Lösungen bereitzustellen.
Grundlegend
Wir bieten eine Reihe spezialisierter Dienstleistungen an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Gesetzliche Grundlagen & Pflichten
- Mindestquote: Betriebe müssen laut Gesetz mindestens 5 % der anwesenden Belegschaft als Brandschutzhelfer aufstellen. Bei Schichtarbeit oder erhöhter Brandgefahr erhöht sich dieser Anteil. [1, 2, 3, 4]
- Vorschriften: Die rechtliche Pflicht basiert auf § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der ASR A2.2 und der DGUV Information 205-023. [1, 2]
- Kostenübernahme: Die Schulungskosten werden nicht von den Berufsgenossenschaften getragen, sondern müssen vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. [1]
Fachmann
Die Erstschulung ist sehr kompakt gehalten und nimmt in der Regel einen halben Tag (ca. 3 bis 4 Stunden) in Anspruch. Sie gliedert sich in zwei wesentliche Abschnitte: [1, 2, 3]
- Theoretischer Teil (mindestens 90 Minuten):
- Grundlagen der Verbrennung und Chemie des Feuers
- Organisation des betrieblichen Brandschutzes
- Gefahren durch Brandrauch und richtiges Verhalten im Brandfall
- Funktionen von Flucht- und Rettungswegen sowie Evakuierungsabläufe
- Praktischer Teil (ca. 5–10 Minuten pro Teilnehmer):
- Reales Löschtraining an einer Brandsimulationsanlage
- Handhabung und richtige Taktik im Umgang mit Feuerlöschern
- Optionale Demonstrationen wie Fettbrände oder Spraydosenexplosionen
Geschäft
Gültigkeit und Auffrischung
- Eine absolvierte Ausbildung ist in der Regel 3 bis 5 Jahre gültig.
- Nach diesem Zeitraum empfiehlt die DGUV Information 205-023 eine kurze Fortbildung bzw. Auffrischung.
- Bei gravierenden betrieblichen Änderungen (z. B. Umbau, neue Maschinen, Einsatz neuer Gefahrstoffe) muss die Schulung sofort wiederholt werde